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Die antizipierte Einladung zur militärischen Gewaltanwendung im Völkerrecht
Die Einladung eines Staates, auf seinem Staatsgebiet militärische Gewalt anzuwenden, schließt den Tat-bestand des völkerrechtlichen Gewaltverbotes für eine auf Basis der Einladung erfolgende Gewaltanwendung aus. Dieser Grundsatz ist im Falle einer ad hoc erteilten Einladung anerkannt. Doch gibt insbesondere die jüngere Staatenpraxis Anlass zu der Beantwortung der Frage, ob und wenn ja unter welchen Voraussetzungen dies auch für solche Einladungen ...

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